Professionelle, zertifizierte Immobilienverwaltung gemäß § 26a WEG

Infos & Leistungen

Leistungen der Hausverwaltung - Die wichtigsten Leistungen eines Hausverwalters leicht erklärt:

  • Gesetzliche Grundlagen
    Bei der Verwaltung von Miethäusern ist das BGB die gesetzliche Grundlage. Im Fall von Eigentumswohnungen zeigt das Wohnungseigentumsgesetz die Mindestleistungen des Verwalters auf (§ 27 WEG). Die gesetzlichen Regelungen werden in der Regel durch einen Verwaltervertrag ergänzt, der die Einzelheiten regelt.

  • Grundleistungen
    Um einen Bezug zu der erwarteten Leistung für das vereinbarte Verwalterhonorar zu erhalten, unterscheiden alle Verwalterverträge zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen (auch als besondere Leistungen, Mehrleistungen, Sonderleistungen bezeichnet). Mit der regelmäßig gezahlten Verwaltervergütung sind die Grundleistungen abgedeckt. Deshalb sollten diese Leistungen möglichst detailliert aufgeführt sein.

  • Zusatzleistungen
    Zusatzleistungen werden üblicherweise für Arbeiten vereinbart, welche nicht permanent anfallen. z.B. Gerichtsverfahren, größere Baumaßnahmen etc.
  • Honorar
    Das Honorar des Verwalters hängt von der Art der Tätigkeit ab. In der Mietverwaltung sind die Berechnungssätze prozentual von der Bruttojahresmiete abhängig. In der Wohnungseigentumsverwaltung errechnet sich die Verwaltervergütung von der Anzahl der Wohnungen und des Gebäudezustandes. 

  • Termine
    Als Grundleistungen der Verwaltung sollten folgende Termine eingehalten werden: - Jahresabrechnung für den Hausbesitzer bei Mietverwaltungen und Jahresabrechnungen gemäß gesetzlichen Vorgaben.

 

 

 

 

Für eine komplette Übersicht eines Verwaltervertrags oder weitere Auskünfte können Sie sich gerne mit uns persönlich in Verbindung setzten.